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543.12 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Unterstützte Bereiche

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§ 6 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Unterstützte Bereiche

1. Die Swisslos-Fondsbeiträge werden folgenden Bereichen zugeteilt

a. * Kultur;

b. Denkmalpflege;

c. Sozialwesen;

d. Jugend und Erziehung;

e. Gesundheit;

f. Bildung und Forschung;

g. * Umwelt- und Entwicklungshilfe;

h. übrige gemeinnützige Projekte.

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