543.12
CH-BL
§ 6 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Unterstützte Bereiche
§ 6 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Unterstützte Bereiche
1. Die Swisslos-Fondsbeiträge werden folgenden Bereichen zugeteilt
a. * Kultur;
b. Denkmalpflege;
c. Sozialwesen;
d. Jugend und Erziehung;
e. Gesundheit;
f. Bildung und Forschung;
g. * Umwelt- und Entwicklungshilfe;
h. übrige gemeinnützige Projekte.