543.12
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Bemessung der Beitragshöhe
§ 5 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Bemessung der Beitragshöhe
1. Die Beitragshöhe bemisst sich an den Projektkosten, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter (Sponsoren, Gemeinwesen etc.).
2. Bei Anschubfinanzierungen kann eine vollumfängliche Kostenübernahme geleistet werden, sofern die Folgefinanzierung gesichert erscheint.
3. Für Festschriften, Chroniken, Jubiläumsaktivitäten und neue Vereinsfahnen kann in der Regel 1/3 der unterstützungsfähigen Projektkosten geleistet werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Engagements der Gemeinde.