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543.12 CH-BL

§ 1 Verordnung über den Swisslos-Fonds - Zuweisung der Swisslos-Mittel

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§ 1 Verordnung über den Swisslos-Fonds · Zuweisung der Swisslos-Mittel

1. Dem Swisslos-Fonds werden in den Jahren 2021-2028 70 % des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie zugewiesen.

Zuweisung der Swisslos-Mittel § 2 Verordnung über den Swisslos-Fonds →

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