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§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Vo EG BGS) - Gebühren

Gebühren
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§ 8 Vo EG BGS · Gebühren

1. Die Bewilligungsgebühr für lokale Sportwetten, Kleinlotterien und kleine Geschicklichkeitsspiele beträgt zwischen CHF 80.- und CHF 1'000.- pro Veranstaltung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Charakter und der Grösse der Veranstaltung sowie dem administrativen Aufwand der Behörde.

2. Für kleine Pokerturniere beträgt die Bewilligungsgebühr pro Turnier CHF 100.- und für weitere Turniere am gleichen Tag CHF 20.-. Bei einer Vielzahl von beantragten Turniertagen wird die Gebühr entsprechend reduziert.

3. Bei ausserordentlich aufwendigen Bewilligungsverfahren kann die Gebühr über den Gebührenrahmen hinaus im Umfang des ausserordentlichen Mehraufwands erhöht werden.

4. Ist eine Veranstalterin oder ein Veranstalter gemäss Art. 39 Abs. 7 VGS verpflichtet, ein Massnahmenkonzept gegen exzessives Geldspiel und illegale Spiele einzureichen, so kann die Bewilligungsbehörde das Konzept einer kompetenten Fachorganisation zur Prüfung vorlegen. Die Kosten dafür trägt die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller.

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