Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542.31 CH-BL

Zuständigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Vollzug des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 und die Aufsicht darüber obliegt der Sicherheitsdirektion.

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