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541 PMI CH-BL

§ 9 Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (KMU-Entlastungsgesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 9 KMU-Entlastungsgesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft.

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