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541 PMI CH-BL

§ 2 Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (KMU-Entlastungsgesetz) - Ziele

Allgemeines
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§ 2 KMU-Entlastungsgesetz · Ziele

1. Der Kanton verfolgt dabei folgende Ziele

a. Sicherstellung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen, durch welche KMU, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, im Rahmen ihrer Tätigkeit betroffen sind;

b. Abbau von Vorschriften;

c. Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren, beispielsweise durch Vereinfachung von Formularen, Festlegen von Bearbeitungsfristen etc.;

d. Reduktion der Anzahl Stellen, die für ein einzelnes Vorhaben angegangen werden müssen;

e. Förderung des Einsatzes privater Kontrollen und Zertifikate;

f. Senkung des Aufwandes, der den KMU, insbesondere den Kleinst- und Kleinunternehmen, bei der Beschaffung der Informationen und bei der Umsetzung der einzuhaltenden Vorschriften entsteht;

g. Einsatz praxistauglicher, elektronischer Behördendienstleistungen (z.B. Guichet Virtuel).

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