§ 2 Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (KMU-Entlastungsgesetz) - Ziele
§ 2 KMU-Entlastungsgesetz · Ziele
1. Der Kanton verfolgt dabei folgende Ziele
a. Sicherstellung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen, durch welche KMU, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, im Rahmen ihrer Tätigkeit betroffen sind;
b. Abbau von Vorschriften;
c. Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren, beispielsweise durch Vereinfachung von Formularen, Festlegen von Bearbeitungsfristen etc.;
d. Reduktion der Anzahl Stellen, die für ein einzelnes Vorhaben angegangen werden müssen;
e. Förderung des Einsatzes privater Kontrollen und Zertifikate;
f. Senkung des Aufwandes, der den KMU, insbesondere den Kleinst- und Kleinunternehmen, bei der Beschaffung der Informationen und bei der Umsetzung der einzuhaltenden Vorschriften entsteht;
g. Einsatz praxistauglicher, elektronischer Behördendienstleistungen (z.B. Guichet Virtuel).