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PMI
CH-BL
§ 1 Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (KMU-Entlastungsgesetz) - Zweck
Allgemeines
§ 1 KMU-Entlastungsgesetz · Zweck
1. Der Kanton trifft Massnahmen, um für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen,
a. die Regelungsdichte zu reduzieren,
b. die administrative Belastung durch die Behörden und die Verwaltung abzubauen.