541.11
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CH-BL
§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Inkrafttreten
§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft.