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§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - KMU-Forum (Konsultativkommission)

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§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) · KMU-Forum (Konsultativkommission)

1. Das KMU-Forum umfasst 13 ständige und 4 Ersatzmitglieder.

2. Es konstituiert sich selbst.

3. Dem KMU-Forum sind sämtliche Erlasse, von denen KMU betroffen sein könnten, zur Stellungnahme zu unterbreiten.

4. Das KMU-Forum beurteilt die Entwürfe aus der Optik der KMU, namentlich bezüglich

a. Belastungen für die KMU in administrativer und kostenmässiger Hinsicht sowie

b. Einschränkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit.

5. Die Stellungnahme des KMU-Forums erfolgt schriftlich innert der jeweils vorgegebenen Frist.

6. Das KMU-Forum kann auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichten. Der Verzicht ist schriftlich mitzuteilen.

7. Die Stellungnahme des KMU-Forums ist Bestandteil der Berichterstattung an den Regierungsrat bzw. der Vorlagen an den Landrat.

8. Das KMU-Forum kann unter Mitteilung an die zuständige Direktionsvorsteherin oder den zuständigen Direktionsvorsteher Sachverständige der Verwaltung beiziehen.

9. Das KMU-Forum kann unter Mitteilung an die Vorsteherin oder den Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ausserhalb der Verwaltung stehende Sachverständige beiziehen.

10. Das KMU-Forum erstellt jährlich einen Kommissionsbericht zuhanden des Regierungsrates.

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