541.11
KMUPMEPMI
CH-BL
§ 3 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Regulierungsfolgenabschätzung bei bestehenden Erlassen
§ 3 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) · Regulierungsfolgenabschätzung bei bestehenden Erlassen
1. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist zuständig für das Erstellen einer Prioritätenliste der zu prüfenden KMU-relevanten bestehenden Erlasse.
2. Sie unterbreitet den Entwurf der Prioritätenliste dem KMU-Forum zur Stellungnahme.
3. Der Regierungsrat beauftragt auf Antrag der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die jeweils sachlich zuständige Direktion mit der Durchführung der Prüfung.
4. Die Direktionen unterbreiten dem Regierungsrat Bericht über die Prüfung und Antrag über die erforderlichen Änderungen.
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Begriff
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