541.11
KMUPMEPMI
CH-BL
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Begriff
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) · Begriff
1. Der Begriff KMU umfasst Kleine und Mittlere Unternehmen, insbesondere Kleinst- und und Kleinunternehmen aller Branchen, inklusive Landwirtschaftsbetriebe und selbständig Erwerbende.