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§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - Begriff

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§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) · Begriff

1. Der Begriff KMU umfasst Kleine und Mittlere Unternehmen, insbesondere Kleinst- und und Kleinunternehmen aller Branchen, inklusive Landwirtschaftsbetriebe und selbständig Erwerbende.

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