540.11
CH-BL
§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz - Aufhebung bisherigen Rechts
Besondere Bestimmungen
§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. Die Verordnung vom 23. Mai 1989 über die räumlich-technischen Anforderungen für die Haupt- und Nebenräume des Gastgewerbes;
b. Die Verordnung vom 18. Oktober 1988 über Gebühren für die verlängerte Öffnungszeit von Dancing-Bars.