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540.11 CH-BL

§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz - Aufhebung bisherigen Rechts

Besondere Bestimmungen
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§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Die Verordnung vom 23. Mai 1989 über die räumlich-technischen Anforderungen für die Haupt- und Nebenräume des Gastgewerbes;

b. Die Verordnung vom 18. Oktober 1988 über Gebühren für die verlängerte Öffnungszeit von Dancing-Bars.

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