Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
523.15 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 523.15

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Der Beschluss der Gemeinde Münchenstein, das bestehende Reservat als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz (auf Plan 1 : 7500 braun schraffiert, Parzellen 3621 und 3461) weiterhin bestehen zu lassen, wird genehmigt.

2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.

3. Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz - Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.

4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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