523.13
CH-BL
Kanton Basel-Landschaft 523.13
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
Gesetzestext (1 Artikel)
§ 1 Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Originalquelle öffnen
1. Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
3. Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.