Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
523.13 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 523.13

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.

2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.

3. Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).

4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

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