Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.11 CH-BL

§ 24 Verordnung über die Jagdprüfung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 24 Verordnung über die Jagdprüfung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

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