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521.11 CH-BL

§ 23 Verordnung über die Jagdprüfung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 23 Verordnung über die Jagdprüfung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 8. Januar 2001 über die Jägerprüfung wird aufgehoben.

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