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520 WJGLFSC CH-BL

§ 19 Gesetz über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz, WJG) - Einschätzung der Jagdreviere

Jagd - Jagdreviere
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§ 19 Wildtier- und Jagdgesetz, WJG · Einschätzung der Jagdreviere

1. Zur Festlegung des Pachtzinses wird jedes Revier vor der Verpachtung durch die Kommission für Wildtiere und Jagd eingeschätzt. Diese Einschätzung gilt jeweils für die gesamte Pachtperiode.

2. Der Kanton trägt die Kosten für die Einschätzung.

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