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520 WJGLFSC CH-BL

§ 16 Gesetz über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz, WJG) - Jagdregal

Jagd - Allgemeines
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§ 16 Wildtier- und Jagdgesetz, WJG · Jagdregal

1. Das Jagdregal steht der Einwohnergemeinde zu.

2. Es gilt die Revierjagd.

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