520.11
WJVRFSCRFC
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdverordnung, WJV) - Wildtiermanagement (§ 3 Abs. 3 WJG)
Wildtiere - Lebensräume
§ 5 Wildtier- und Jagdverordnung, WJV · Wildtiermanagement (§ 3 Abs. 3 WJG)
1. Die Fachstelle erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen Konzepte zum Schutz, zur Förderung und zum nachhaltigen Management der Wildtierbestände und deren Lebensräume.
2. Die Fachstelle erarbeitet insbesondere Konzepte für die grossen Beutegreifer sowie Biber und Fischotter.
3. Die Jagdgesellschaften wirken bei der Erhebung notwendiger Daten mit.