520.11
WJVRFSCRFC
CH-BL
§ 10 Verordnung über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdverordnung, WJV) - Jagdkonzepte (§ 3 Abs. 3 Bst. b WJG)
Jagd - Allgemeines
§ 10 Wildtier- und Jagdverordnung, WJV · Jagdkonzepte (§ 3 Abs. 3 Bst. b WJG)
1. Die Fachstelle erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Jagdberechtigten Konzepte zum nachhaltigen jagdlichen Management der Wildtierbestände, insbesondere für
a. das Schwarzwild;
b. das Gamswild;
c. das Rehwild;
d. das Rotwild.
2. Die Fachstelle kann bei Bedarf weitere Anspruchsgruppen in die Erarbeitung der Konzepte einbinden.
3. Die Kommission für Wildtiere und Jagd ist vor der Verabschiedung der Konzepte anzuhören.
4. Die Wildräume bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Konzepte.