Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516.31 AOC CH-BL

§ 6 Verordnung über den Pflanzenbau - Bewilligung von Neuanpflanzungen für die Weinerzeugung

Rebpflanzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verordnung über den Pflanzenbau · Bewilligung von Neuanpflanzungen für die Weinerzeugung

1. Gesuche um Neuanpflanzungen sind mindestens 1 Jahr vor dem vorgesehenen Pflanztermin mit Beilage eines Grundbuchplans an den Ebenrain einzureichen.

2. Der Ebenrain entscheidet über das Begehren unter Berücksichtigung der weinbaulichen Eignung der Lage sowie der Kriterien des Naturschutzes.

3. Für die weinbauliche Eignung gelten folgende Kriterien, wobei in begründeten Fällen von einem Kriterium abgewichen werden kann

1. * Exposition: Osten über Süden bis Westen;

2. * Höhe über Meer

1. * AOC: frühe Sorten mit Reifezeit bis und mit Riesling-Silvaner: höchstens 900 m. ü. M.; alle anderen Sorten: höchstens 700 m. ü. M.;

2. * Landwein/Tafelwein: keine Einschränkung;

3. * Hangneigung

1. * AOC: unter 500 m. ü. M. mindestens 10 %, über 500 m. ü. M. mindestens 20 %, über 600 m. ü. M. mindestens 25 %;

2. * Landwein/Tafelwein: unter 500 m. ü. M. mindestens 5 %, über 500 m. ü. M. mindestens 10 %, über 600 m. ü. M. mindestens 15 %;

4. * ...

5. Sonneneinstrahlung: keine starke Einschränkung durch den Horizont;

6. Bodenbeschaffenheit / Wasserhaushalt: keine Hang- oder Staunässe;

7. Windzutritt: nach Norden geschützt durch mind. 20 m hohes Gelände oder Bewuchs;

4. Der Ebenrain holt vor dem Entscheid die Stellungnahme des regionalen Branchenverbands und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein.

5. Der Ebenrain kann Bedingungen und Auflagen an die Bewilligung knüpfen und in Abweichung von den Kriterien 1-7 in Abs. 3 zu Versuchszwecken befristete Pflanzbewilligungen erteilen.

6. Der Ebenrain erhebt eine Gebühr von CHF 150.- bis CHF 1'000.- für die Bearbeitung.

← § 4 Verordnung über den Pflanzenbau Geltungsbereich § 7 Verordnung über den Pflanzenbau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →