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516.31 AOC CH-BL

§ 27 Verordnung über den Pflanzenbau - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 27 Verordnung über den Pflanzenbau · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft und gilt ab der Traubenernte 2011.

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