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516.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Rindviehzucht

Tierzucht
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§ 7 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Rindviehzucht

1. Der Kanton unterstützt die Aktivitäten der kantonalen Rindviehzuchtverbände wie folgt

a. Verbände für Fleckvieh, Holstein, Braunvieh: Je CHF 5'400.- als Grundbeitrag und CHF 2.50 je weibliches Zuchttier.

b. Mutterkuhhalter BL: CHF 500.- und CHF 2.50 je weibliches Zuchttier.

2. ...

3. Der Ebenrain unterstützt Regionalschauen und Schauen von Genossenschaften bzw. Viehzuchtvereinen mit einem Auffuhrbeitrag von CHF 25.- pro Tier (Kühe, Rinder, Stiere). Für die Beitragsgewährung müssen mindestens 30 Tiere pro Schauplatz aufgeführt werden.

4. Der Kanton entrichtet zugunsten von linear beschriebenen/eingestuften Kühen der Milchvieh- und Fleischrassen sowie Stieren der Fleischrassen einen Beitrag von CHF 50.-, sofern diese in der Gesamtnote mindestens VG 85 erreicht haben.

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