516.11
CH-BL
§ 17 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 17 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 20. Januar 2004 über die Tierzucht und den Viehabsatz wird aufgehoben.