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516.11 CH-BL

§ 17 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 17 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 20. Januar 2004 über die Tierzucht und den Viehabsatz wird aufgehoben.

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