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516.11 CH-BL

§ 15 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Marktveranstaltungen

Absatzförderung
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§ 15 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Marktveranstaltungen

1. Der Ebenrain kann im Rahmen des Jahresvoranschlags beratend und finanziell unterstützen

a. Projekte zur Förderung der Qualität;

b. Vermarktungs- und Informationsanlässe von Organisationen.

2. Die Zuchtviehauktion Langenbruck wird mit einem Pauschalbeitrag von CHF 3'000.- gefördert.

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