516.11
CH-BL
§ 15 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Marktveranstaltungen
Absatzförderung
§ 15 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Marktveranstaltungen
1. Der Ebenrain kann im Rahmen des Jahresvoranschlags beratend und finanziell unterstützen
a. Projekte zur Förderung der Qualität;
b. Vermarktungs- und Informationsanlässe von Organisationen.
2. Die Zuchtviehauktion Langenbruck wird mit einem Pauschalbeitrag von CHF 3'000.- gefördert.