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516.11 CH-BL

§ 13 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Schlachtschafmärkte

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§ 13 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Schlachtschafmärkte

1. Der Ebenrain führt in Zusammenarbeit mit der IG-Schafzucht BL Schlachtschafmärkte durch, die via Proviande betreut werden.

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