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516.11 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Weitere Aufgaben und Massnahmen im Bereich der Tierzucht

Tierzucht
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§ 11 Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Weitere Aufgaben und Massnahmen im Bereich der Tierzucht

1. Der Kanton unterstützt periodisch stattfindende Tierausstellungen mit einem finanziellen Beitrag und auch personell.

2. Der Ebenrain kann auf Gesuch hin Projekte von Organisationen oder Privatpersonen zur Förderung der Tierzucht und Tierhaltung unterstützen. Er knüpft Bedingungen an die Unterstützung.

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