516.11
CH-BL
§ 10a Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Imkerei
Tierzucht
§ 10a Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Imkerei
1. Der Kanton unterstützt den Bienenzüchterverband beider Basel mit einem jährlichen Beitrag von CHF 2'000.-.