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516.11 CH-BL

§ 10a Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz - Imkerei

Tierzucht
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§ 10a Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz · Imkerei

1. Der Kanton unterstützt den Bienenzüchterverband beider Basel mit einem jährlichen Beitrag von CHF 2'000.-.

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