515.12
CH-BL
§ 9 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
Restkostenverteilung
§ 9 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
1. Es sind nachfolgende Kostenverteilergruppen vorzunehmen
a. Güterzusammenlegung oder umfassen Kosten für Waldzusammenlegung
- Technische Arbeiten,
- Vermarkung,
- Wegebau,
- Strassenentwässerungen,
- Graben- und Bachkorrektionen,
- Ableitungen,
- Eindohlungen,
- Rodungen,
- Verwaltungskosten.
Waldzusammenlegung
- Technische Arbeiten,
- Vermarkung,
- Wegebau,
- Strassenentwässerungen,
- Aufforstungen,
- Verwaltungskosten.
Es liegt im Ermessen der Schätzungskommission, weitere Unterteilungen vorzunehmen, sofern solche erforderlich sind (z. B. Baulandperimeter usw.).
b. Entwässerungen umfassen Kosten für: Detaildrainagen und evtl. Anteile an Ableitungen, Instandstellung bestehender Drainagen, Verwaltungskosten.
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Schätzung und Bewertung
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