515.12
CH-BL
§ 7 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
Schätzung und Bewertung
§ 7 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
1. Bei der Schätzung und Bewertung des Waldbodens sind sinngemäss die für Kulturland geltenden Grundsätze anzuwenden.
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Schätzung und Bewertung
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