Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515.12 CH-BL

§ 7 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

Schätzung und Bewertung
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§ 7 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

1. Bei der Schätzung und Bewertung des Waldbodens sind sinngemäss die für Kulturland geltenden Grundsätze anzuwenden.

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