515.12
CH-BL
§ 3 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
Schätzung und Bewertung
§ 3 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
1. Vorübergehende Mehr- und Minderwerte können herrühren von
a. Obstbäumen,
b. Leitungsstangen, Masten und Freileitungen,
c. Brunnenstuben, Schächten und Bodenleitungen,
d. Servituten für Schiessanlagen,
e. Servituten für Weg-, Fahr- und Abfuhrrechte,
f. Kulturzustand (ist nur in ausserordentlichen Fällen zu berücksichtigen).
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Schätzung und Bewertung
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