515.12
CH-BL
§ 20 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen) - [[1]](#articletitle_text_fn_15796_2_1_c)
Gemeinsame und Schlussbestimmungen[[1]](#titletitle_text_fn_4951_2_1_c)
§ 20 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen) · [[1]](#articletitle_text_fn_15796_2_1_c)
1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, zu diesen Weisungen eine Anleitung zu Handen der zuständigen Organe der Felderregulierungsgenossenschaften herauszugeben.
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Schätzung und Bewertung
§ 21 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen) →