515.12
CH-BL
§ 18 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
Vorzeitige Inanspruchnahmen
§ 18 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)
1. Die von der Schätzungskommission im Sinne der vorstehenden §§ 14-17 festgelegten besonderen Entschädigungen sind nicht subventionsberechtigt und gehen ausschliesslich zu Lasten der Meliorationsgenossenschaften.
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Schätzung und Bewertung
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