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515.12 CH-BL

§ 18 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

Vorzeitige Inanspruchnahmen
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§ 18 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

1. Die von der Schätzungskommission im Sinne der vorstehenden §§ 14-17 festgelegten besonderen Entschädigungen sind nicht subventionsberechtigt und gehen ausschliesslich zu Lasten der Meliorationsgenossenschaften.

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