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515.12 CH-BL

§ 16 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

Vorzeitige Inanspruchnahmen
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§ 16 Weisungen des Regierungsrates betreffend Schätzungen und Bewertungen sowie Restkostenverteilung bei Felderregulierungen (Gesamtmeliorationen)

1. Grundeigentümern, denen anlässlich der Neuzuteilung ein grosser Baumverlust entsteht, ist im Rahmen des Vor- und Nachteilsverfahrens eine Baumverlustentschädigung zuzusprechen.

2. Diese ist im Verhältnis zum eingetretenen gesamten Baumverlust festzusetzen. Die Schätzungskommission stellt die Grundsätze hiefür auf und gibt sie mit der öffentlichen Auflage der Neuzuteilung der Bäume bekannt.

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