515.11
CCSBoVOASRMT
CH-BL
§ 84 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Unterhaltsregelung, Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht
Erhaltung des Werkes
§ 84 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Unterhaltsregelung, Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht
1. Bei umfassenden gemeinschaftlichen Massnahmen ist durch die übernehmende Organisation ein Unterhaltsreglement zu erstellen.
2. Werden Werke (Objekte bzw. Flächen) ökologisch aufgewertet, erstellt die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Bewirtschaftungs- und Pflegeplan.