515.11
CCSBoVOASRMT
CH-BL
§ 72 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Subventions-Schlussabrechnung
Abschluss der Bodenverbesserungen
§ 72 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Subventions-Schlussabrechnung
1. Der Ebenrain erstellt die Subventions-Schlussabrechnung für Bund, Kanton und Gemeinde über alle beitragsberechtigten Arbeiten der ausgeführten Bodenverbesserung.
2. Bei etappierten Projekten gilt Abs. 1 auch für die einzelnen Subventionsetappen.