Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515.11 CCSBoVOASRMT CH-BL

§ 63 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Auflage des alten Besitzstands und der Bewertung

Öffentliche Auflagen und ergänzende Bestimmungen zum Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (88 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 63 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Auflage des alten Besitzstands und der Bewertung

1. Auflageakten des alten Besitzstandes und der Bewertung sind insbesondere

a. die Besitzstandstabelle sowie das Bonitierungsregister;

b. die Pläne des alten Besitzstandes mit den Grundstücksgrenzen und -nummern, den Bonitätsgrenzen und den Bonitätswerten;

c. das Grundsatzprotokoll der Bodenbewertung (Bonitierung und Zonenwert).

2. Alter Besitzstand und Bewertung können separat aufgelegt werden.

← § 62 Bodenverbesserungsverordnung, BoV Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Geltungsbereich § 64 Bodenverbesserungsverordnung, BoV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →