515.11
CCSBoVOASRMT
CH-BL
§ 55 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Vereinfachte Verfahren
Öffentliche Auflagen und ergänzende Bestimmungen zum Verfahren
§ 55 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Vereinfachte Verfahren
1. Mehrere Auflagen können auf bis zu 1 Auflage zusammengefasst werden.