515.11
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CH-BL
§ 5 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Zuständigkeit der Expertenkommission für Meliorationen
Allgemeines
§ 5 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Zuständigkeit der Expertenkommission für Meliorationen
1. Die Expertenkommission für Meliorationen stellt dem Regierungsrat Antrag zum Entscheid über die unerledigten Einsprachen bzw. Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheide sowie zur Genehmigung von Projekten.