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§ 15 Verordnung über die Durchführung von Bodenverbesserungen (Bodenverbesserungsverordnung, BoV) - Freigabe zur öffentlichen Auflage

Öffentliche Auflage und Einsprache
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§ 15 Bodenverbesserungsverordnung, BoV · Freigabe zur öffentlichen Auflage

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