Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
513.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über die landwirtschaftliche Pacht - Rechtsschutz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die landwirtschaftliche Pacht · Rechtsschutz

1. Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 13. Juni 1988, soweit das LPG keine abweichenden Bestimmungen enthält.

← § 4 Verordnung über die landwirtschaftliche Pacht Regelungsbereich § 6 Verordnung über die landwirtschaftliche Pacht →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →