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511.11 BGBBLDFR CH-BL

§ 5 Verordnung zum Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) - Bezirksschreibereien, Verfahren

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§ 5 Verordnung zum Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) · Bezirksschreibereien, Verfahren

1. Die Bezirksschreibereien erheben bei Gesuchen um Veräusserung und Belastung von landwirtschaftlichen Gewerben oder Grundstücken bei den Parteien die erforderlichen Angaben.

2. Stellen die Bezirksschreibereien fest, dass eine Bewilligung offensichtlich oder möglicherweise erforderlich ist, setzen sie in der Regel das Beurkundungsverfahren aus und übermitteln die Akten zur Bewilligungserteilung dem Ebenrain.

3. Bestehen bei einem Geschäft, das keiner Bewilligung bedarf, Zweifel über die Anwendung landwirtschaftsspezifischer Fragen, übermitteln die Bezirksschreibereien die Akten dem Ebenrain.

4. Die Bezirksschreibereien können dem Ebenrain die Grundbuchanmerkungen (Art. 86 BGBB) beantragen.

5. Werden mit Grundpfandrechten belastete landwirtschaftliche Grundstücke durch Mutationen verkleinert, teilen die Bezirksschreibereien dies dem Ebenrain zur Festlegung des neuen Ertragswerts mit.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

2014.03.28.5301364 · bl (Artikel 5 lit. a BGBB)
Taxpayer's Undeveloped Land Transfer to Children Deemed Taxable Business Property
mulativ erfüllt: das Grundstück muss landwirtschaftlich ge- nutzt werden und es muss zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gemäss Artikel 5 lit. a BGBB und Artikel 7 BGBB gehören (vgl. Analyse der SSK vom 29. November 2012 zum Bundesge- richtsurteil vom 2. Dezember 2011 2C_11/2011
2013.02.13.vv.1 · bl (Art. 5 lit. a, 7 und 8 BGBB)
Agricultural Land Act Definition and Property Division
Rechtsordnung aus strukturpolitischen Gründen in mannigfacher Weise besonderen Schutz. Die Abgrenzung des Gewerbebegriffs in den Art. 5 lit. a, 7 und 8 BGBB bildet dabei eine entscheidende Steuergrösse für diese Struktur- entwicklung (EDUARD HOFER, in: Andres Büsser et al. [Hrsg.], Das
810.12.251 · bl (Art. 5 lit. a, 7 und 8 BGBB)
Transfer of Agricultural Land in Divorce Decree Not Requiring Approval
Rechtsordnung aus strukturpolitischen Gründen in mannigfacher Weise besonderen Schutz. Die Abgrenzung des Gewerbebegriffs in den Art. 5 lit. a, 7 und 8 BGBB bildet dabei eine entscheidende Steuergrösse für diese Strukturentwicklung (Eduard Hofer, in: Andres Büsser et al. [Hrsg.], Das b