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CH-BL
§ 7 Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft (LG BL) - Weiterbildung, Beratung, Dienstleistung
Bildung, Beratung, Forschung
§ 7 LG BL · Weiterbildung, Beratung, Dienstleistung
1. Der Kanton bietet Weiterbildungskurse, Fachberatung und Dienstleistungen an
a. zur Förderung der betriebswirtschaftlichen, technischen, ökologischen und sozialen Kenntnisse in der Landwirtschaft;
b. zur Umsetzung der Bundesmassnahmen.
2. Der Kanton bietet die hauswirtschaftliche Weiterbildung für die bäuerliche und die übrige Bevölkerung an. Diese umfasst Informationen, Kurse und Beratung für ausgewogene Ernährung sowie wirtschaftliche und umweltfreundliche Haushaltführung.