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CH-BL
§ 5 Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft (LG BL) - Kosten
Bildung, Beratung, Forschung
§ 5 LG BL · Kosten
1. Der Regierungsrat legt die Rahmenbedingungen für die Gebühren fest für
a. die Weiterbildungsangebote und die Beratung;
b. die Verpflegung und weitere Dienstleistungen.