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510 CH-BL

§ 5 Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft (LG BL) - Kosten

Bildung, Beratung, Forschung
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§ 5 LG BL · Kosten

1. Der Regierungsrat legt die Rahmenbedingungen für die Gebühren fest für

a. die Weiterbildungsangebote und die Beratung;

b. die Verpflegung und weitere Dienstleistungen.

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