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CH-BL
§ 3 Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft (LG BL) - Schulgutsbetrieb
Bildung, Beratung, Forschung
§ 3 LG BL · Schulgutsbetrieb
1. Zur praktischen Aus- und Weiterbildung führt der Kanton einen Gutsbetrieb.
2. Er dient der Öffentlichkeit als Anschauungsobjekt.