505.13
CH-BL
§ 3 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Kalkulation des massgeblichen Umsatzrückgangs
Kriterien für die finanzielle Unterstützung
§ 3 Härtefallverordnung 2022 BL · Kalkulation des massgeblichen Umsatzrückgangs
1. Als durchschnittlicher Jahresumsatz gemäss Art. 5 Abs. 8 Bst. b der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes gilt der höhere Wert der beiden Berechnungsmöglichkeiten.
2. Bei der Kalkulation des relevanten Umsatzrückgangs gemäss Art. 5 der alt-Covid-19-Härtefallverordnung 2020 des Bundes werden Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz nicht zum Wert der verkauften Waren und der erbrachten Dienstleistungen gerechnet.