Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
505.13 CH-BL

§ 3 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Kalkulation des massgeblichen Umsatzrückgangs

Kriterien für die finanzielle Unterstützung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Härtefallverordnung 2022 BL · Kalkulation des massgeblichen Umsatzrückgangs

1. Als durchschnittlicher Jahresumsatz gemäss Art. 5 Abs. 8 Bst. b der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes gilt der höhere Wert der beiden Berechnungsmöglichkeiten.

2. Bei der Kalkulation des relevanten Umsatzrückgangs gemäss Art. 5 der alt-Covid-19-Härtefallverordnung 2020 des Bundes werden Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz nicht zum Wert der verkauften Waren und der erbrachten Dienstleistungen gerechnet.

← § 2 Härtefallverordnung 2022 BL Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Zweck § 4 Härtefallverordnung 2022 BL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →