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505.13 CH-BL

§ 14 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Rückforderung von Härtefallhilfen

Verfahren
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§ 14 Härtefallverordnung 2022 BL · Rückforderung von Härtefallhilfen

1. Leistungen gemäss dieser Verordnung werden von einem Unternehmen innert 5 Jahren seit Gewährung ganz oder teilweise zurückgefordert, falls

a. nachträglich Tatsachen bekannt werden, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Härtefallmassnahme gemäss dieser Verordnung nicht, nicht vollständig oder falsch deklariert hat und aufgrund derer die gewährte Härtefallmassnahme hätte verweigert werden müssen;

b. Art. 3 der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes nicht eingehalten wird.

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