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505.13 CH-BL

§ 13 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Verfahren
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§ 13 Härtefallverordnung 2022 BL · Anspruch auf finanzielle Unterstützung

1. Es besteht lediglich im Rahmen der bewilligen Mittel und auf Grundlage vollständiger, genehmigungsfähiger Gesuche ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Sinne dieser Verordnung.

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