505.13
CH-BL
§ 13 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Anspruch auf finanzielle Unterstützung
Verfahren
§ 13 Härtefallverordnung 2022 BL · Anspruch auf finanzielle Unterstützung
1. Es besteht lediglich im Rahmen der bewilligen Mittel und auf Grundlage vollständiger, genehmigungsfähiger Gesuche ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Sinne dieser Verordnung.