505.13
CH-BL
§ 10 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Frist zur Gesuchseinreichung
Verfahren
§ 10 Härtefallverordnung 2022 BL · Frist zur Gesuchseinreichung
1. Gesuche gemäss § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bst. a können bis spätestens am 30. Juni 2022 eingereicht werden.
2. Gesuche gemäss § 4 Abs. 2 Bst. b oder gemäss Abs. 4 können bis spätestens 30. September 2022 eingereicht werden.
3. Verspätet eingereichte Gesuche werden ohne weitere Begründung abgelehnt.