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505.13 CH-BL

§ 10 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2022 (Härtefallverordnung 2022 BL) - Frist zur Gesuchseinreichung

Verfahren
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§ 10 Härtefallverordnung 2022 BL · Frist zur Gesuchseinreichung

1. Gesuche gemäss § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Bst. a können bis spätestens am 30. Juni 2022 eingereicht werden.

2. Gesuche gemäss § 4 Abs. 2 Bst. b oder gemäss Abs. 4 können bis spätestens 30. September 2022 eingereicht werden.

3. Verspätet eingereichte Gesuche werden ohne weitere Begründung abgelehnt.

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